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Inklusion

Die Rehabilitation kranker, verletzter und behinderter Menschen orientiert sich seit etwa einem Jahrzehnt am bio-psycho-sozialen Modell der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Das wichtigste Ziel der Rehabilitation ist die bestmögliche Wiederherstellung der Unabhängigkeit des Patienten, um möglichst frei von Störungen am familiären, beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Für Patienten mit Gliedmaßeamputationen stellt daher eine adäquate prothetische Versorgung eine wichtige Voraussetzung für das Wiedererlangen der Selbstständigkeit und eine möglichst umfassende Teilhabe am sozialen Leben dar.

 Mangelndes Sicherheitsgefühl und Vertrauen in die Prothese führen häufig zu einer Vermeidung von Aktivitäten und erheblichen Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben. Die Aktivitätsvermeidung kann im Laufe der Zeit zu einem (weiteren) Rückgang der körperlichen Leistungsfähigkeit und in deren Folge wiederum des subjektiven Gleichgewichts- und Sicherheitsgefühls führen. Am Ende dieses Teufelskreises steht im schlimmsten Fall die soziale Isolation des Amputierten. Er hat daher den Rechtsanspruch auf eine Hilfsmittelversorgung, die, sofern technisch und patientenseitig möglich, das funktionelle Gleichziehen mit einem nicht behinderten Menschen ermöglicht.

 

Der Nutzungsvorteil einer modernen Prothese

Gegenüber dem Kostenträger ist nachzuwiesen, inwieweit die objektiven, biomechanischen Verbesserungen einer neuen Prothesenversorgung vom Patienten auch subjektiv wahrgenommen und im Alltag umgesetzt werden und ob sie zu einer weiteren Verbesserung der Sicherheit und Verringerung der Schwierigkeiten bei den Ausführung von Aktivitäten des täglichen Lebens (engl.: ADL= activities of daily living) beitragen können.

 Auf Basis einer standardisierten „Patientenerhebung“ ermitteln wir Ihre körperlichen und sozialen Anforderungen für die Konzeption Ihrer Prothesenversorgung. Diese orientiert sich an Ihren bisherigen Aktivitäten und Angaben zu Ihren Lebensumständen und sozialen Bedürfnissen.

Ziel einer prothetischen Versorgung sollte der individuell und technisch Machbare Ausgleich der Behinderung sein um so dem Betroffenen die weitgehende Teilnahme am sozialen Alltag zu ermöglichen.

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